Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung und Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Kommunen und gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen gemäß der Ausschreibung.

Die Robert Bosch Stiftung GmbH und ihre Durchführungspartner behalten sich vor, einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus wichtigem Grund von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis falscher Angaben, von Manipulation oder eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstige unerlaubte Handlungen vorliegt. Der Teilnahmeausschluss kann auch rückwirkend erfolgen.
Die Teilnahme (bzw. Bewerbung) erfolgt online.

Die Bewerbung auf eine Förderung erfolgt unentgeltlich, Kosten und Auslagen werden nicht erstattet.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2024, 24:00 Uhr.
Zuvor muss eine rechtzeitige Registrierung und Authentifizierung des Antragsstellers und der Kommune(n) getätigt werden (möglichst bis zum 12.03.2024, spätestens jedoch zwei Wochen vor Bewerbungsschluss).

Veröffentlichungsrechte

Mit der Registrierung erklärt sich der Antragssteller dazu bereit, dass die Vorhabenidee mit den abgegebenen Informationen und dem hochgeladenen Text- und Bildmaterial (öffentlicher Teil) auf der Website in einer Projekt-Datenbank und ggf. in weiteren schriftlichen Dokumenten (insbes. Plakate auf öffentlicher Veranstaltung im Mai 2024) veröffentlicht wird.

Weiterhin erklärt der Bewerber mit seiner Teilnahme, dass alle Fotos und Texte, die vom Bewerber im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, auf der Website des Förderprogramms veröffentlicht werden dürfen und Rechte Dritter (Copyright, Persönlichkeitsrechte) dadurch nicht verletzt werden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Förderprogramm haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren vollständigen Namen, ihre Adresse und ihre E-Mail-Adresse sowie Titel und Kurzbeschreibung des Vorhabens und die relevanten Kontaktdaten des Antragsstellers und der relevanten Kommune(n) anzugeben. Im Falle der Auswahl eines Modellprojekts für den weiteren Bewerbungsprozess (Kennenlerngespräche im Mai und Juni; Pitch im September) ist darüber hinaus der Name einer oder mehrerer Personen anzugeben, die an dem vorgeschlagenen Vorhaben mitwirken und dieses entsprechend vorstellen werden.

Die Daten werden von der Robert Bosch Stiftung und Ihren Durchführungspartnern ausschließlich zur Durchführung des Förderprogramms verwendet.

Die Teilnehmer, Antragssteller (sowie falls abweichend die Kommune(n)) können die Verwendung ihrer Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Robert Bosch Stiftung GmbH widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass der Bewerber/die Bewerberin von der Teilnahme als Bewerber am Förderprogramm ausgeschlossen wird.

Die Robert Bosch Stiftung behält sich vor, in den Medien öffentlich über die Initiative zu berichten bzw. eine Medienberichterstattung zu befördern. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden, dass ihr Engagement u. a. in Form von Texten, Fotos und/oder eines Films zusammen mit ihrem Namen und Wohnort veröffentlicht wird.

Haftungsausschluss

Die Robert Bosch Stiftung GmbH und ihre Umsetzungspartner haften nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite sowie für etwaige Übertragungsfehler.

Die Haftung der Robert Bosch Stiftung GmbH für Schäden der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Robert Bosch Stiftung GmbH ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Sofern Rechte Dritter verletzt werden und der Robert Bosch Stiftung GmbH gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden, stellt der Teilnehmende die Robert Bosch Stiftung GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt er die Robert Bosch Stiftung GmbH von sämtlichen aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.

Das Recht der Robert Bosch Stiftung GmbH den Teilnehmenden wegen Rechtsverstößen unmittelbar auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, bleibt davon unberührt.


Organisatorin des Förderprogramms „Zukunft aufgetischt!" ist die Robert Bosch Stiftung GmbH Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart, Deutschland

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.